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fachgerechte und kompetente Hilfe und Pflege für Sie und Ihn |
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FHS - Familien-, Haus- und Seniorenbetreuung |
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Garbenstrasse 23 4125 Riehen Tel. 061 601 81 18 |

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Preisliste 2 |
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Ab dem 1. Januar 2011 gelten die neuen Regeln der Pflegefinanzierung gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG). |
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Grundpflege |
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CHF |
54.60 / Std. |
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Behandlungspflege |
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CHF |
65.40 / Std. |
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Bedarfsabklärung |
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CHF |
79.80 / Std. |
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Zusätzlich fällt ein Eigenbeitrag von maximal CHF 8.- pro Std./Tag an. Bei Leistungen unter einer Stunde wird der Eigenbeitrag anteilsmässig erhoben. Kinder/ Jugendliche bis 18 Jahre sind vom Eigenbeitrag befreit. Für Patientinnen und Patienten ohne Anspruch auf Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe, die den Eigenbeitrag aufgrund ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit nicht aufbringen können, besteht eine Härtefallregelung. Danach übernimmt der Kanton den ganzen anfallenden Eigenbeitrag, wenn ein Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung besteht. Diese Regelung gilt erst ab einem Leistungsumfang von 20 Stunden ambulanter Pflege bzw. CHF 160.- pro Kalenderjahr. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können für die Rückerstattung des Eigenbeitrags die Original-Leistungsrechnung der Krankenkasse zusammen mit der Kontoverbindung (Bank/ Post) beim Amt für Sozialbeiträge eingereicht werden. |